Vor einer Woche erschoss die Polizei bei einer Kontrolle im Kanton Schwyz einen Moldawier.
Heute erschoss die Polizei einen 45-jährigen Mann aus dem Wallis, welcher eine Polizeisperre durchbrach und später in Montreux mit einem geladenen (wie konnten die Polizisten das wissen?) Gewehr aus dem Auto stieg.
Normalerweise sollte ein „Angreifer“, auch wenn er um sich schiesst, geschweige denn wenn er nicht einmal schiesst, von der Polizei mit der Schusswaffe kampfunfähig gemacht werden können.
Die Frage sei erlaubt: schiesst die Polizei neuerdings so schlecht oder steckte Absicht dahinter?