Wo bleibt das Recht?

Ein mir bekannter Mann wurde im Juni von der Polizei im Kanton Solothurn mit einem überladenen Wagen gestoppt. Dass eine Busse fällig ist, ist klar.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sandte dem Mann eineinhalb Monate später per eingeschriebenem Brief einen Strafbescheid zu. Da sich der Empfänger zu diesem Zeitpunkt im Ausland in den Ferien aufhielt, konnte er den Brief innerhalb der normalen Frist nicht in Empfang nehmen. Der Brief ging deshalb zurück an die Staatsanwaltschaft, welche ihn nun mit normaler Post zustellte.

Sofort nach Rückkehr aus den Ferien erhob der „Beschuldigte“ Einsprache gegen den Strafbescheid (nicht wegen des Tatbestandes des Überladens, sondern aus anderen Gründen).

Die Einsprache wurde abgelehnt mit der Begründung, sie sei nicht fristgerecht erfolgt. Die Frist beginne mit der Zustellung des eingeschriebenen Briefes zu laufen, und wenn er ihn wegen Abwesenheit nicht habe in Empfang nehmen können, sei dies seine Schuld. Er hätte wissen müssen, dass ein Strafbescheid ins Haus flattern werde.

Wie bitte? Sollen wir vielleicht die gebuchten Ferien absagen und zu Hause warten bis es den Herrschaften bei der Staatsanwaltschaft nach zwei, drei oder sechs Wochen passt den Strafbescheid zuzustellen?  So wird man der Einsprachemöglichkeit beraubt und das Recht wird zur Farce.

Wir können uns wehren indem wir andere Politiker wählen, welche auf die Halbgötter bei den behördlichen Instanzen verzichten und normal denkende Menschen einstellen. Die Behörden haben dem Volk zu dienen und dieses nicht durch wirre und abstruse Begründungen seines Rechtes zu berauben und zu verarschen.

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